Infothek
Haftung des Mieters an Mietsache wegen rückwärtigen Hineinfallens in Glastür aufgrund unvorhersehbarer Ohnmacht
Ein Mieter muss nur für solche Beschädigungen der Mietsache nicht aufkommen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurden. Das rückwärtige Hineinfallen in eine Glastür wegen unvorhersehbarer Ohnmacht kann jedoch nicht als vertragsgemäßer Gebrauch gesehen werden.
mehrAntrag auf Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid per Musterschreiben möglich?
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat einen mittels Musterschreiben gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheides abgelehnt.
mehrErbschaftsannahme kann bei Irrtum über Verschuldung angefochten werden
Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen das Erbe ausschlagen. Eine Anfechtung wegen Irrtums ist aber auch danach noch möglich.
mehrAb 01.04.2025 drei weitere Berufskrankheiten in Berufskrankheitenliste
Der von der Bundesregierung beschlossenen Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung um drei weitere Berufskrankheiten hatte der Bundesrat im Februar 2025 zugestimmt. Die Verordnung trat am 1. April 2025 in Kraft.
mehrVerfallene Prepaid-Guthaben aus Mobilfunkverträgen stellen umsatzsteuerliches Entgelt dar
Restguthaben aus Prepaid-Verträgen, die endgültig beim (Mobilfunk-)Provider verbleiben, stellen bei diesem ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt dar.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.